| Auszug aus der Satzung des Vereins vom 4.03.2001: "§ 3 Zweck des Vereins (1) Zweck des Vereins ist:
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch:
(3) Der Verein übt seine Tätigkeit auf überparteilicher und überkonfessioneller Ebene aus." Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig und kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Um die Verwaltungskosten möglichst gering zu halten, erhalten Sie die Spendenbescheinigung ab 100 € von uns automatisch zu Beginn des nächsten Jahres. Bitte teilen Sie uns Ihre Adresse mit. |
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